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Create Date | 29. May 2016 |
Last Updated | 27. July 2016 |
Vergleicht man die üblichen forstlichen Umtriebszeiten mit den Umtriebszeiten, die sich aus dem Faustmann- Kalkül ergeben, so zeigt sich, dass das Faustmann- Modell immer signifikant kürzere Umtriebszeiten empfiehlt. Da ein Modell stets auf einer ganzen Reihe vereinfachender Annahmen beruht, lassen sich für diese Abweichung gewiss mehrere Ursachen verantwortlich machen. Der vorliegende Beitrag geht über den Originalbeitrag von FAUSTMANN (1849) insofern hinaus, als er persönliche Ertragsteuern des Forstwirts in den Kalkül einbezieht. In diesem Beitrag wird vor dem Hintergrund des gegenwärtigen deutschen Steuersystems gezeigt, dass es nur einen geringfügigen Unterschied zwischen den Optimierungsbedingungen mit und ohne Steuern gibt. Es ist lediglich mit einem anderen Zinssatz zu rechnen. Dieser Zinssatz ist umso niedriger je höher der Ertragsteuersatz ist und sorgt dafür, dass die Umtriebszeiten in einem Modell mit Steuern länger sein müssen als in einem Modell ohne Steuern. An einem Beispiel wird gezeigt, dass dieser Einfluss bei hinreichend hohem Steuersatz sehr groß ist. Wir glauben, auf diese Weise die methodischen Grundlagen für die Einbeziehung steuerlicher Tatbestände sowohl in die Berechnung der Umtriebszeiten als auch die Bodenwertermittlung gelegt zu haben. Es ist nun Aufgabe der Forstwirtschaft, diese Überlegungen in der praktischen Arbeit nutzbar zu machen und so dem Faustmann-Modell noch stärkere Anerkennung in der Praxis zu verschaffen.